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„Stapenhorstschule – Wir wollen's wissen!“

Kopfläuse

Sollten Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse gefunden haben, reicht zur Wiederzulassung zur Schule eine Bestätigung über die Behandlung.

Bestätigung der/ des Erziehungsberechtigten über die Behandlung

 


Informationen zu Kopfläusen vom
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9, 33602 Bielefeld, Tel. 516008
-Infektionsschutz-

 

 

Bei Ihrem Kind wurden Kopfläuse festgestellt  -  Was tun?

Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Läuse ernähren sich ausschließlich vom Blut, das sie aus der Kopfhaut saugen. Zugleich bringen sie Sekrete in die Wunde ein, wodurch häufig Juckreiz hervorgerufen wird. Krankheitserreger werden durch Läuse in unseren Breiten nicht übertragen.

Nach der Entdeckung des Kopflausbefalls muss umgehend eine Behandlung mit einem wirksamen Mittel begonnen werden.
Diese muss zwingend nach 8-10 Tagen (optimal: Tag 9 oder 10) wiederholt werden, da Eier in den Hüllen (sog. Nissen) die Behandlung überleben. Die aus ihnen schlüpfenden Larven werden erst mit der zweiten Behandlung abgetötet.

Anerkannte Mittel zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen sind laut Robert-Koch-Institut die folgenden:

Jacutin, Goldgeist forte, Infectopedicul, Mosquito-Läuse-Shampoo, Nyda, Jacutin Pedicul fluid.

Die Mittel sind frei verkäuflich. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie Kosten bei Vorlage eines Rezeptes erstattet.
Zu Rezepten für Kinder unter 12 Jahren ist keine Zuzahlung erforderlich.

 

Empfohlenes Behandlungsschema:

 

Tag 1:

Mit einem Läusemittel behandeln (bzgl. Schwangerschaft, Stillzeit sowie etwaiger Vorerkrankungen etc. beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung bzw. fragen Sie Ihren Arzt)und anschließend nass (mit Haarpflegespülung und Läusekamm) auskämmen,

Tag 5:

Nass auskämmen, um früh nachgeschlüpfte Larven abzutöten

Tag 8, 9 oder 10:

erneut mit einem Läusemittel behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten.

Tag 13:

Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen

Tag 17:

evtl. letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen

 

Information an alle Kontaktpersonen in der Familie, Kindereinrichtungen etc. (Freunde, Klassenkameraden etc.) mit dem Ziel ebenfalls eine Untersuchung und ggf. Behandlung zu veranlassen.

Hygienemaßnahmen in Haushalt, Kindergarten und Kinderhort:

  • Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und Haargummis sollen in heißer Seifenlösung gereinigt werden,
  • Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,
  • Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage (maximale Lebensdauer einer Laus, ohne ihren Wirt, den menschlichen Kopf: 55 Stunden) in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.

 

Larven und Läuse werden durch o. g. Behandlungsschema abgetötet, eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls ist danach nicht zu befürchten.

Nach den aktuellen Richtlinien können Kinder den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen direkt nach der 1. Behandlung wieder besuchen, vorausgesetzt wird das Komplettieren des empfohlenen Behandlungsschemas.

 

Wiederzulassungsbedingungen:
Bestätigung der/ des Erziehungsberechtigten