Stapenhorstschule Tel.: 0521 – 51 393 40 Mail: stapenhorstschule@bielefeld.de OGS Stapenhörstchen Tel. 0521 – 60703 Mail: info@stapenhoerstchen.de

„Stapenhorstschule – Wir wollen's wissen!“

Zutrittsregelungen

Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 21.01.2026 im Rahmen der Arbeit am Schutzkonzept eine neue Zutrittsregelung beschlossen. Sie ist Teil des Schutzkonzeptes. 

In dieser FAQ haben wir mögliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der neuen Zutrittsregelung zusammengefasst. 

1.1 Grundsätze
Unsere Schule ist in der Zeit von 7.00 – 17.00 Uhr ein Schutz- und Lernraum für Kinder. Es wurde beobachtet, dass sich verstärkt erwachsene Personen, die nicht zum Mitarbeiterteam gehören, im Schulgebäude aufhalten. Kinder melden zurück, dass sich diese erwachsenen Personen in Streitigkeiten einmischen, Sitzplätze belegen oder Unterrichtssituationen beobachten, weil Klassentüren geöffnet sind oder Kinder auf den Fluren arbeiten.
Wir möchten den Kindern ein sicheres und selbstständiges Lernen ermöglichen. Wir haben mit allen Mitarbeitenden, dem Schülerrat und der Schulpflegschaft überlegt, wie wir diesen sicheren Raum garantieren können.
In der Schulkonferenz haben wir auf der Grundlage der Ergebnisse in den verschiedenen Gremien nun eine klare und transparente Zutrittsregelung zum Schulgebäude verfasst.
Unsere Gründe für diese Regelung in der Kurzübersicht:

  • Kinderschutz – Nur befugte Personen sollen das Gebäude betreten.
  • Sicherheit – Wir müssen jederzeit wissen, wer sich im Gebäude aufhält.
  • Unterrichtsruhe – Eine ruhige Lernumgebung fördert den Lernerfolg.
  • Selbstständigkeit – Kinder sollen selbstständig sein und alleine ins Gebäude gehen.
  • Datenschutz – Schutz sensibler Daten und Unterlagen.

1.2 Allgemeine Regelungen
Die Kinder betreten das Gebäude zum Unterrichtsbeginn alleine und ohne Begleitung durch Eltern oder anderen Erwachsenen über den Haupteingang. Sollte diese Regelung für ein Kind problematisch sein, kann mit den Klassenleitungen und/oder der Schulsozialarbeit eine individuelle Lösung vereinbart werden.
Das Betreten des Schulgebäudes ist für Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nicht zur Schulgemeinde gehörende Personen aus den beschriebenen Gründen nur in Ausnahmefällen möglich.

1.3. Sonderregelungen
Angelegenheit im Sekretariat: Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Frau Kube (51 393 40) und warten Sie im Warteraum. Frau Kube wird Sie zu dem vereinbarten Termin dort abholen.

Gesprächswunsch: Bitte vereinbaren Sie mit dem Schulpersonal einen Gesprächstermin. Sie werden zu dem vereinbarten Termin im Warteraum abgeholt. Alle schulischen Mitarbeitenden sind über das Sekretariat telefonisch oder per Dienstmail erreichbar (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). 

Kind erkrankt in der Schule: Wenn ein Kind in der Schule erkranken sollte, werden die Eltern telefonisch informiert und das weitere Vorgehen besprochen.

Elternmitwirkung: Zur Teilnahme an den Lernentwicklungsgesprächen, zu Klassenpflegschaft- und Schulpflegschaftssitzungen, zur Schulkonferenz, zu Förderkreissitzungen, Informationsveranstaltungen und zu Schulfesten darf das Gebäude betreten werden.

Handwerker: Handwerker melden sich vorher beim Hausmeister an, der die Schulleitung oder OGS-Leitung informiert.

Alle weiteren, hier nicht aufgeführten Fälle, sollen die Kinder selbstständig erledigen. Dazu gehört auch das Suchen verlorengegangener Gegenstände. Alle Mitarbeitenden sind gerne bereit, dabei zu unterstützen. Vergessene Arbeitsmaterialien können erst am nächsten Tag mitgenommen werden. Klassenräume werden nach Beendigung der Schulaufgaben nicht mehr aufgeschlossen. Das Kind sfd

1.4 Abholsituation am Nachmittag
Auch der Schulhof gehört als Spielfläche zum geschützten Raum für die Kinder, auf dem sie unter Aufsicht des Personals spielen, toben und sich ausprobieren dürfen. Alle anderen Besucher gestalten daher Ihren Auftenthalt auf dem Schulgelände möglichst kurz.
Es besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines Warteraumes für Eltern und andere Begleitpersonen im Eingangsbereich zur Mensa. Dort werden auch die Fundsachen ausgestellt. Diese werden immer am letzten Tag des Monats eingelagert. Danach können sie nur noch nach einer telefonischen Terminvereinbarung mit dem Hausmeister eingesehen werden.
Das Stapi-Gebäude kann weiterhin betreten und das Kind aus den Etagen abgeholt werden, weil dort immer eine Aufsicht gewährleistet ist.
Falls sich ein abzuholendes Kind noch im Schulgebäude bei einem Angebot befindet, muss bis zum Ende des Angebotes gewartet werden. In dringenden Fällen können die Mitarbeitenden kontaktiert werden.
Kinder betreten nachmittags das Schulgebäude über den Haupteingang und holen ihren Schulranzen selbstständig aus dem Schließfach. Alle anderen Eingänge werden ab 15.00 Uhr verschlossen.

1.6 Umgang mit Erwachsenen im Gebäude
Unbekannte Erwachsene ohne Mitarbeiterausweis werden von Mitarbeitenden angesprochen und nach dem Grund des Aufenthaltes im Schulgebäude gefragt.
Alle Mitarbeitenden (Lehrkräfte, Erziehende, Schulsozialarbeit, Hausmeister, Reinigungskräfte) tragen ein Namensschild, das sie als Mitarbeitende ausweist. Dazu gehören auch externe Lernhelfer, LesementorInnen, Praktikanten, Muku-Mitarbeitende und HSU-Lehrkräfte.

1.7 Verweis auf die Nutzungsordnung Handy & Co
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches sowie Tablets für alle grundsätzlich untersagt.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Schulleitung allen an Schule Beteiligten untersagt.
Die Regelungen werden durch entsprechende Bilder überall im Gebäude kenntlich gemacht.

1.8 Externe Angebote
Die Regelungen gelten entsprechend für alle externen Anbieter, die die Räumlichkeiten der Stapenhorstschule nutzen.

1.9 Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
Es gibt eine Beschilderung an den Außentüren: “Ab hier schaffe ich es alleine!”

2.0 Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 09.02.2026 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.


Christina Wrede, Schulleitung