Stapenhorstschule Tel.: 0521 – 51 393 40 Mail: stapenhorstschule@bielefeld.de OGS Stapenhörstchen Tel. 0521 – 60703 Mail: info@stapenhoerstchen.de

„Stapenhorstschule – Wir wollen's wissen!“

Informationen

Auf diesen Seiten stellen wir wichtige Informationen rund um die Schule bereit.

Nutzungsordnung Handys & Smartwatches:

Die Schulkonferenz der Stapenhorstschule hat auf der Grundlage der Empfehlung einer Arbeitsgruppe aus Eltern, Lehrkräften, Erziehern und Erzieherinnen und einiger Kinder am 28.10.2025 beschlossen, dass ab dem 01.11.25 die Nutzung von Smartwatches und Handys auf dem gesamten Gelände der Stapenhorstschule verboten ist. Die Geräte sind mit Betreten des Schulgeländes in der Schultasche zu verstauen. 

Bitte beachten Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte: Es reicht nicht aus, die Smartwatches im sogenannten "Schulmodus" zu haben, weil die Lehrkräfte, Erzieher und Erzieherinnen die Einstellungen der Uhren nicht kontrollieren können. Die Uhren dürfen während der Anwesenheit in der Schule und OGS nicht mehr getragen werden. Für den Schulweg können die Kinder die Geräte weiterhin nutzen. 

Die genauen Begründungen, Regelungen und möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung finden Sie in dieser Übersicht. 

 

Zutrittsregelungen zum Schulgebäude und zum Stapenhörstchen: 

Die Stapenhorstschule ist ein Ort, an dem sich Kinder sicher, ruhig und selbstständig entwickeln sollen. Um diesen geschützten Lernraum weiterhin zu gewährleisten, wurde in der Schulkonferenz am 21.01.26 eine neue Hausordnung zum Zutritt in das Schulgebäude und das Stapenhörstchen beschlossen. 

Das Schulgebäude ist ab dem 09.02.2026 grundsätzlich nur noch für Mitarbeitende sowie für angemeldete Besucher in begründeten Ausnahmefällen zugänglich. Alle Mitarbeitenden werden einen Ausweis tragen.

Für Anliegen stehen weiterhin feste und verlässliche Wege zur Verfügung: Gesprächstermine, Besuche im Sekretariat oder die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen sind nach vorheriger Anmeldung selbstverständlich möglich. Sie werden in diesen Fällen im vorgesehenen Warteraum abgeholt und begleitet.

Mit dieser Regelung soll der Kinderschutz, die Sicherheit, der Datenschutz und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler nachhaltig gestärkt werden.

Die aktuellen Regelungen  und mögliche Fragen und Antworten können in dieser Übersicht nachgelesen werden. 

 

Übergang in die Sek. I:

Alle Informationen zum Übergang in die 5. Klassen finden Sie in dieser Übersicht. 

 

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