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Willkommen auf der Homepageder Stapenhorstschule Bielefeld |
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Aktuelle Informationen: |
Update vom 23.04.2022
Bitte beachten Sie die veränderten Regelungen zum Infektionsschutz, die nach den Osterferien gelten:
- Es besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Maske, freiwillig dürfen Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Maske nutzen. Die bekannten Lüftungsintervalle in den Klassen- und Betreuungsgruppen werden weiterhin eingehalten.
- Die anlasslosen Testungen entfallen, wir werden daher keine Testpakete mehr verteilen. Bitte nutzen Sie bei Verdachtsfällen die offiziellen Bürgerteststellen.
Bitte informieren Sie das Sekretariat und die Klassenlehrkraft weiterhin, falls Ihr Kind als Kontaktperson oder als erkrankte Person in Quarantäne gehen muss. Ihr Kind hat im Fall einer Quarantäne weiterhin Anspruch auf Unterricht auf Distanz.
Update vom 17.12.2021
Ab dem 10.01.2022 ändert sich das Lolliverfahren. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums. Bitte beachten Sie folgende Informationen für die Tage bis zu den Ferien und zum Start nach den Ferien:
Mittwoch, 22.12.2021:
Klassenpooltestungen für alle Jahrgänge der Stapenhorstschule – Ergebnisse kommen abends an die Schule, Sie werden informiert, wenn der Klassenpool Ihres Kindes positiv sein sollte!
Klassenpool ist positiv: Abgabe Einzel-Lolli am Donnerstag, 23.12.2021 in der Schule, Ihr Kind darf nicht am Unterricht teilnehmen und begibt sich in Isolation.
Klassenpool ist negativ: Ihr Kind kommt in die Schule, Unterrichtsschluss ist um 11.30 Uhr. Die OGS weist daraufhin, dass die Abholzeiten an dem Tag aufgehoben sind!
Donnerstag, 23.12. und Freitag, 24.12.2021:
Falls der Klassenpool Ihres Kindes positiv war und Sie einen Einzel-Lollitest abgeben mussten, bekommen Sie das Ergebnis des Tests direkt vom Labor und müssen eigenverantwortlich alles weitere veranlassen! (Kind geht in Quarantäne, Nichtgeimpfte Familienmitglieder gehen ebenfalls in Quarantäne, das Gesundheitsamt meldet sich bei Ihnen!). Ich bitte um Verständnis, dass ich nur noch das Gesundheitsamt informieren und nicht mehr alle Familien telefonisch kontaktieren werde.
Weihnachtsferien vom 24.02.2021 – 07.01.2022: Vor der Rückkehr in die Schule wird die Testung im Rahmen eines Bürgertestes vom Ministerium empfohlen!
Montag, 10.01.2022:
Klassenpooltestungen für alle Klassen der Stapenhorstschule + Einzel-Lollitestungen (Rückstellproben) nach neuem System! Die Ergebnisse sollen bis um 6.00 Uhr am Dienstag bei Ihnen direkt ankommen! Die Ergebnisübermittlung kann sich durch das erhöhte Testaufkommen an dem Tag in ganz NRW verzögern! Evtl. haben wir als Schule eher die Ergebnisse vorliegen als Sie als Eltern. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen!
Ihr Kind wurde positiv getestet: Ihr Kind begibt sich in Quarantäne, das Gesundheitsamt meldet sich!
Ihr Kind wurde negativ getestet: Ihr Kind kann am Dienstag direkt zur Schule kommen.
Es liegt noch kein Ergebnis vor: Ihr Kind verbleibt in häuslicher Isolation, bis das Ergebnis vorliegt!
Dienstag, 11.01.2022:
Keine Testungen!
Mittwoch, 12.01.2022:
Klassenpooltestung mit Einzel-Lollitestungen (Rückstellproben) für die Klassen 1a, 1b, 1c, 3a, 3b, 3c
Donnerstag, 13.01.2022:
Klassenpooltestung mit Einzel-Lollitestungen (Rückstellproben) für die Klassen 2a, 2b, 2c, 4a, 4b, 4c
Ab Montag, 17.01.2022 werden die Testungen dann in folgendem Rhythmus fortgesetzt:
Montags und mittwochs: Klassen 1a, 1b, 1c, 3a, 3b, 3c
Dienstags und donnerstags: Klassen 2a, 2b, 2c, 4a, 4b, 4c
Update vom 28.10.2021
Das Bildungsministerium hat in einer Schulmail Informationen zur Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 02.11.21 bekannt bekannt gegeben [28.10.21] Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz
Update vom 17.08.2021
Der erste Schultag am Mittwoch, 18.08.2021
Unterricht findet an dem Tag von 8.45 Uhr bis 11.30 Uhr bei der Klassenlehrkraft statt. An dem Tag bekommt Ihr Kind den Stundenplan, der ab Donnerstag, 19.08.2021 gilt. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer (medizinischen) Maske im Innenbereich der Schule, nicht dagegen im Freien. Die Regelungen zu Maskenpausen und zum Lüften gelten weiterhin.
Update vom 20.06.21
Das Bildungsministerium hat in einer Schulmail Informationen zur Aufhebung der Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen ab dem 21.06.21 bekannt bekannt gegeben [17.06.21] Aufhebung Maskenpflicht im Außenbereich von Schulen
Update vom 30.05.21
Die Stadt Bielefeld hat bestätigt, dass alle Bielefelder Schulen ab Montag, 31.05.21 wieder in Präsenz unterrichten!
Die Lolli-Testungen werden an der Stapenhorstschule an folgenden Tagen durchgeführt:
Alle Kinder werden montags und mittwochs mit der kompletten Klasse getestet. Kinder, die an einem für sie vorgesehenen Testtag nicht in der Schule sind, werden am darauffolgenden Tag nachgetestet oder müssen eine Bescheinigung einer externen Teststelle vorlegen.
Folgende Kinder nehmen nicht am Lolli-Test teil:
Kinder, die sich in den letzten 6 Monaten mit Covid-19 infiziert haben und damit als genesen gelten. Bitte legen Sie dafür den positiven Testbescheid in der Schule vor.
Kinder, die am für sie gültigen Testtag eine Bescheinigung einer externen Teststelle vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Falls Ihr Kind in der kommenden Woche in einem möglicherweise am Mittwoch positiv getesteten Pool sein sollte, informieren wir Sie am Donnerstag, 03.06.21 (Fronleichnam) telefonisch. Am Freitag, 04.06.21 ist ein beweglicher Ferientag und damit unterrichtsfrei, die OGS hat geöffnet. An dem Freitag würden wir mögliche Einzeltestungen, die zu Hause durchgeführt werden müssten, annehmen und ins Labor schicken.
Es besteht die Möglichkeit, auf Wunsch der Eltern die Testungen durch die Schule bescheinigen zu lassen. Informationen des Bildungsministeriums: [27.05.2021] Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen
Update vom 27.05.21
Das Bildungsministerium hat in einer Schulmail Informationen zum Lolli-Testverfahren ab dem 31.05.21 bekannt gegeben [27.05.2021] Lolli-Testverfahren ab dem 31. Mai 2021
Die Stadt Bielefeld hat die Schulen darüber informiert, dass die 7-Tage-Inzidenz in der kreisfreien Stadt Bielefeld seit dem 25.05.21 als ersten Werktag lt. Robert-Koch-Institut unter 100 liegt. Bei einer weiteren positiven Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz nach unten ist davon auszugehen, dass auch in der Stadt Bielefeld ab 31.05.2021 alle Schulen wieder zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurückkehren können.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Ihr Kind am Montag, 31.05.21 zu diesen Zeiten Unterricht hat:
Jahrgang 1: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Jahrgang 2: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Jahrgang 3: 8.00 Uhr – 12.30 Uhr
Jahrgang 4: 8.00 Uhr – 13.15 Uhr
Den genauen Stundenplan für den Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien werden die Klassenlehrkräfte am Montag verteilen. Weitere Informationen gehen Ihnen per Mail über die Klassenpflegschaften zu!
Update vom 20.05.21
Das Bildungsministerium hat in einer Schulmail Informationen zum Schulbetrieb ab dem 31.05.21 bekannt gegeben [19.05.2021] Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021
Update vom 18.05.21
Der Wechselunterricht startet am Mittwoch, 26.05.2021.
Änderungen im Wechselmodell:
Durch die Einführung der Lolli-Testungen muss das Wechselmodell etwas angepasst werden. Ihr Kind bleibt während des Wechselmodells innerhalb der Klasse weiterhin in die Lerngruppe A oder in die Lerngruppe B eingeteilt.
Für die Kinder der Lerngruppe A gilt folgender Plan:
Präsenzunterricht: Montags und mittwochs mit Lolli-Testungen
Zusätzlicher Unterricht am Freitag an folgenden Terminen: 11.6.21, 25.6.21
Distanzunterricht: Dienstags und donnerstags
Für die Kinder der Lerngruppe B gilt folgender Plan:
Präsenzunterricht: Dienstags und donnerstags mit Lolli-Testungen
Zusätzlicher Unterricht am Freitag an folgenden Terminen: 28.5.21, 18.6.21, 02.07.21
Distanzunterricht: Montags und mittwochs
Für alle Jahrgänge gilt: Der Unterricht an allen Tagen beginnt zur ersten Stunde um 8.00 Uhr und endet frühestens nach der vierten Stunde um 11.30 Uhr, in der Regel aber erst nach der 5. oder 6. Stunde (im Jahrgang 4). Ausnahme: Im Jahrgang 4 beginnt der Unterricht freitags erst um 8.45 Uhr und endet um 12.30 Uhr.
Die Klassenlehrkräfte informieren über den genauen Stundenplan.
Update vom 12.05.21
Das Bildungsministerium hat in einer Schulmail Informationen zu Klassenarbeiten und zur Leistungsbeurteilung während des Distanzunterrichts bekannt gegeben [11.05.2021] Informationen zu den Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren
Update vom 12.05.21
Die Grundschulen in NRW werden die Antigenschnelltests durch den sogenannten Lolli-Test ersetzen. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grundschulen bereit.
Wann startet der Lolli-Test an der Stapenhorstschule?
Der Lolli-Test startet am kommenden Montag, 17.05.21 im Rahmen der Notbetreuung.
Wie wird der Lolli-Test gehandhabt?
Die Handhabung des Lolli-Tests ist kindgerecht und altersangemessen. Ihr Kind lutscht 30 Sekunden lang unter Aufsicht auf einem Abstrichtupfer, dem sogenannten Lolli. Die Abstrichtupfer aller Kinder einer Gruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.
Diese beiden Filme veranschaulichen sehr gut den Ablauf des Lolli-Tests:
Erklärvideos in anderen Sprachen
Anleitung Lolli-Test bebildert
Welche Kinder sind in einem Pool?
Alle Kinder einer Lerngruppe (A- oder B-Gruppe) einer Klasse sind ein fester Pool. Jede Klasse besteht also aus zwei festen Pools.
Was bedeutet das für die Notbetreuung?
Alle A-Kinder eines Jahrgangs werden in einer Gruppe betreut. Es gibt in jeder Betreuungsgruppe 3 Testpools. Testtage werden der Montag und der Mittwoch sein.
Alle B-Kinder eines Jahrgangs werden in einer Gruppe betreut. Es gibt in jeder Betreuungsgruppe 3 Testpools. Testtage werden der Dienstag und der Donnerstag sein.
Alle Kinder müssen pünktlich um 8.00 Uhr in der Schule sein, um an dem Lolli-Test teilnehmen zu können. Wer zu spät kommt und damit die Lolli-Testung verpasst hat, kann an dem Tag nicht betreut werden und muss aus der Schule abgeholt werden. Alternativ kann an dem Testtag eine Bescheinigung einer externen Teststelle vorgelegt werden. Dann ist eine Betreuung möglich.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Eine negative Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Die Notbetreuung bzw. der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte eine Pool-Testung positiv ausfallen, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an uns als Schule. Wir informieren Sie als Eltern noch am gleichen Tag des Lollitests bis um 20.00 Uhr telefonisch. Da einige Auswertungen durch das Labor erst nachts durchgeführt werden, kann es vorkommen, dass wir Sie leider auch erst am darauffolgenden Tag morgens zwischen 7.00 und 7.30 Uhr telefonisch informieren können.
Wenn Ihr Kind zu dem positiv getesteten Pool gehört, müssen Sie mit Ihrem Kind einen zweiten Test bei Ihnen zu Hause durchführen. Sie bekommen dafür von uns Testmaterialien für zu Hause und eine genaue Anleitung für die Durchführung des Tests zur Verfügung gestellt. Nach der Probenentnahme müssen Sie das Röhrchen am gleichen Morgen bis um 8.45 Uhr im „Testzentrum“ (Raum neben der Mensa) in der Schule abgeben. Wir schicken die Probe Ihres Kindes nun individualisiert an das Labor und Sie bekommen hoffentlich noch am gleichen Tag von uns eine Rückmeldung. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist. Ihr Kind darf an dem Tag nicht in die Schule kommen.
Umgang mit einem positiven Lolli-Test
Bitte beachten Sie:
Falls es bei der Nachtestung zu Schwierigkeiten kommen sollte und kein eindeutiges Ergebnis erzielt werden kann, sind Sie als Eltern verpflichtet, auf Ihren Haus- oder Kinderarzt zuzugehen, um einen weiteren PCR-Test zu veranlassen. Sie bekommen von uns eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage für den weiteren Test. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten unserer Schule ist erst wieder möglich, wenn uns ein negativer PCR-Test vorgelegt wird.
Alle Informationen des Schulministeriums zu den Lollitests finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals unter www.schulministerium.nrw/lolli-tests. Dort steht dieser Elternbrief in etwas anderer Form auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
Bescheinigung externe Teststelle?
Weiterhin besteht die Möglichkeit am Testtag eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer externen Teststelle vorzulegen.
Update vom 04.05.21
Das Bildungsministerium hat in der Schulmail Informationen zur Durchführung der sogenannten Lolli-Tests an den Grundschulen bekannt gegeben [03.05.2021] Informationen zu den Lolli-Tests in NRW.
Geplant ist, dass die Stapenhorstschule am kommenden Montag, 10.5. mit den Lolli-Testungen in den Notbetreuungsgruppen beginnt. Wie der genaue Ablauf sein wird und was es dabei zu beachten gibt, wird gerade abschließend, u.a. mit dem zuständigen Labor geklärt.
Update vom 29.04.21
Fortsetzung des Distanzunterrichts:
Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeits- und Gesundheitsschutz (MAGS) wurde erlassen, dass für die Stadt Bielefeld bei einer 7-Tages-Inzidenz über dem Schwellenwert von 165 bis auf Weiteres Distanzunterricht gilt. Unterschreitet die Stadt Bielefeld an 5 aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 165, so wird das MAGS eine Erklärung veröffentlichen, mit welcher der Wechselunterricht am übernächsten Tag wieder aufgenommen werden kann (§ 28b Abs. 1 Satz 3 und 4 sowie Abs. 1 Satz 3 und 4 IfSG i. V. m. § 1 Abs. 13 CoronaBetrVO). Es ist also noch nicht abzusehen, wann die Schulen in den Wechselunterricht zurückkehren können. Die Klassenlehrkräfte informieren über den Stundenplan des Distanzunterrichts und die Materialabholung für die kommende Zeit.
Selbsttests in der Notbetreuung:
Die Kinder der Notbetreuung werden sich in der kommenden Woche wieder dienstags und donnerstags selber testen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Bescheinigung einer externen Teststelle vorzulegen.
Informationen zu den „Lolli-Tests“:
Das Land NRW plant, in den Grund- und Förderschulen die sogenannten „Lolli-Tests“ einzuführen. Diese Tests werden als PCR-Pooltests organisiert, von einem externen Labor ausgewertet und ersetzen die momentan verwendeten Antigenselbsttests. In der kommenden Woche werden dazu weitere Informationen bekannt gegeben.
Update vom 18.04.21
Aufgrund des in Bielefeld aktuell steigenden Inzidenzwertes hat die Stadt Bielefeld in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am heutigen Sonntag beschlossen, dass ab kommendem Dienstag, 20.04.2021 alle Schulen in Bielefeld bis zum 30.04.21 in den Distanzunterricht wechseln.
Das bedeutet:
Alle Kinder der A-Gruppen haben am Montag, 19.04.21 laut Wechselmodell Präsenzunterricht in der Schule.
Alle Kinder der B-Gruppen haben in dieser Woche keinen Präsenzunterricht, sondern wechseln direkt in den Distanzunterricht.
Die Einteilung der A- und B-Gruppen bleibt für die Zeit des Distanzunterrichts überwiegend bestehen.
Die Klassenlehrkräfte informieren Sie über die genaue Organisation des Distanzunterrichts für die kommenden 14 Tage.
Notbetreuung:
Bereits angemeldete Kinder für die Notbetreuung:
Wir gehen davon aus, dass alle Kinder, die momentan in der Notbetreuung angemeldet sind, die Betreuung weiterhin benötigen. Eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich! An den Tagen, an denen angemeldete Kinder eigentlich Präsenzunterricht gehabt hätten, gehen wir davon aus, dass Ihr Kind die Betreuung benötigt. Sie müssen Ihr Kind für diese beiden Tage nicht noch einmal anmelden.
Geänderter Bedarf / Kein Bedarf mehr für die Notbetreuung während des Distanzunterrichts:
Sollten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung angemeldet haben und nun eine Betreuung anders organisieren können, melden Sie Ihr Kind bitte aus der Notbetreuung ab. Bitte melden Sie sich ebenfalls per Mail, wenn sich die Betreuungszeiten oder Betreuungstage ändern.
Neuer Bedarf während des Distanzunterrichts:
Falls Sie für Ihr Kind die Notbetreuung ab dem 19.4., also für die Zeit des Unterrichts auf Distanz neu benötigen, melden Sie den Bedarf bitte an.
Selbsttests:
Die Kinder der Notbetreuung werden am Dienstag und Donnerstag den Selbsttest in der Schule durchführen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind laut Coronabetreuungsverordnung nur dann von uns betreut werden kann, wenn es an diesem Selbsttest teilnimmt oder Sie uns einen Nachweis einer offiziellen Teststelle vorlegen.
Die Lern- und Entwicklungsgespräche finden wie geplant im digitalen Format statt.
Update vom 17.04.21
ab Montag, 19.4.21 findet der Unterricht im Wechselmodell statt. Die bekannte Organisationsform mit A- und B-Gruppen und die festgelegten Präsenz- und Distanztage bleiben bestehen. Es gelten ab Montag die Stundenpläne, die bereits vor den Osterferien von den Klassenlehrkräften verschickt worden sind.
Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: Informationen zum Schulbetrieb in NRW
Notbetreuung:
Bereits angemeldete Kinder: Wir gehen davon aus, dass alle Kinder, die vor den Osterferien in der Notbetreuung angemeldet waren oder während der Ferien nachgemeldet worden sind, die Betreuung während des Wechselmodells weiterhin benötigen. Eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich. Bitte melden Sie sich per Mail, wenn sich die Betreuungszeiten ändern.
Neuer Bedarf ab Montag, 19.04.21: Falls Sie für Ihr Kind die Notbetreuung ab dem kommenden Montag neu benötigen, melden Sie den Bedarf bitte mit dem Formular an. Schicken Sie das ausgefüllte Formular bitte bis Sonntag, 18.04.21 um 16.00 Uhr an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Hygienevorschriften:
Es gelten weiterhin die Hygienevorschriften und Angaben zu den Maskenpausen, über die wir vor den Ferien informiert hatten. Bitte bringen Sie Ihr Kind nur in die Schule, wenn es gesund ist und melden Sie es im Krankheitsfall bis um 8.00 Uhr im Sekretariat ab.
Selbsttest an Grundschulen:
Es gilt nun eine Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Ihr Kind kann ab Montag, 19.04.21 nur am Präsenzunterricht und der Notbetreuung teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Dieser Nachweis kann so erbracht werden:
Ihr Kind nimmt an dem Selbsttest teil: Ihr Kind wird sich an den beiden Präsenztagen unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkraft selber testen. Sollte ein Kind an einem Präsenztag nicht in der Schule sein, führen wir den Selbsttest an dem jeweils nächsten Präsenz- bzw. Betreuungstag durch.
Ihr Kind bringt eine Testbescheinigung mit: Sie können Ihrem Kind eine negative Testbescheinigung, die nicht älter als 48 Stunden ist, von einer externen Teststelle mit in die Schule geben. Diese muss der Lehrkraft vorgezeigt werden. Ihr Kind nimmt dann nicht an dem Selbsttest teil.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Eltern beiden Testmöglichkeiten nicht zustimmen, kann Ihr Kind nicht an dem Präsenzunterricht und der Notbetreuung teilnehmen. Ihr Kind hat an den Präsenztagen keinen Anspruch auf Distanzunterricht.
Weitere Informationen zu den Selbsttests bekommen Sie hier: Ablauf Selbsttest
Betreten des Schulgebäudes:
Das Schulgebäude darf nur zur Abholung und zum Zurückbringen des Materials an der Materialstation von Ihnen als Eltern ohne Testbescheinigung betreten werden. Ansonsten soll beim Betreten des Schulgebäudes eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden können. Sollten Sie im Schulbüro etwas zu erledigen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Kube unter 0521/5579912-0.
Update vom 10.04.2021
Es gibt neue Informationen zu den angekündigten Selbsttests:
Wie bereits in der Schulmail zu lesen war, gibt es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.
Die heute (Samstag, 10.04.21) veröffentlichte und aktualisierte Coronabetreuungsverordnung legt fest, dass am Präsenzunterricht und an den Betreuungsangeboten nur Personen teilnehmen dürfen, die
entweder an dem Coronaselbsttest in der Schule mit negativem Testergebnis teilgenommen haben
oder
einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung bei einer offiziellen Teststelle vorlegen.
Ihr Kind kann von uns ab Montag, 12.04.21 nur betreut werden, wenn es entweder an dem Selbsttest in der Schule teilnimmt oder Sie uns einen Nachweis einer offiziellen Teststelle vorlegen.
Update vom 09.04.2021
Lt. Schulmail wechseln die Grundschulen in NRW ab dem 12.4.21 für eine Woche in den Distanzunterricht. Es findet kein Präsenzunterricht in der Schule statt.
Die Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [08.04.2021] Informationen zum Schulbetrieb in NRW.
Wie der Distanzunterricht in der nächsten Woche organisatorisch gestaltet wird, teilt Ihnen die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer Ihres Kindes in einer weiteren Mail mit.
Bitte beachten Sie folgende Informationen:
Notbetreuung:
Bereits angemeldete Kinder für die Notbetreuung (ursprünglich für den Wechselunterricht):
Wir gehen davon aus, dass alle Kinder, die momentan in der Notbetreuung angemeldet sind, die Betreuung weiterhin benötigen. Eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich!
An den Tagen, an denen angemeldete Kinder eigentlich Präsenzunterricht gehabt hätten, gehen wir davon aus, dass Ihr Kind die Betreuung benötigt. Sie müssen Ihr Kind für diese beiden Tage nicht noch einmal anmelden.
Geänderter Bedarf / Kein Bedarf mehr für die Notbetreuung während des Distanzunterrichts:
Sollten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung angemeldet haben und nun eine Betreuung anders organisieren können, melden Sie Ihr Kind bitte aus der Notbetreuung ab. Bitte melden Sie sich ebenfalls per Mail, wenn sich die Betreuungszeiten oder Betreuungstage ändern.
Neuer Bedarf während des Distanzunterrichts:
Falls Sie für Ihr Kind die Notbetreuung ab dem 12.4., also für die Zeit des Unterrichts auf Distanz neu benötigen, melden Sie den Bedarf bitte mit diesem Formular an:
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen/Anmeldungen bis Sonntag, 11.04.21 um 16 Uhr per Mail an stapenhorstschule@
Radfahrtraining Jahrgang 4:
Das geplante Radfahrtraining mit der Verkehrspolizei am 12.4. und 13.4. muss leider verschoben werden! Auf Nachfrage beim Schulamt wird dieses als Präsenzunterricht gewertet und kann daher nicht durchgeführt werden. Wir suchen nach Terminalternativen und informieren Sie!
Selbsttest an Grundschulen:
Das Ministerium beschreibt die Regelungen für die Selbsttests in der Schulmail. Wir werden Sie über die genaue Organisation informieren, sobald wir weitere Informationen und Vorgaben durch die neue Coronabetreuungsverordnung haben.
Update vom 06.03.2021
Lt. heutiger Schulmail werden die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt. Maßgeblich hierfür sind weiterhin die Regelungen in der SchulMail vom 11. Februar 2021.
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [05.03.2020] Informationen zum Schulbetrieb in NRW.
Update vom 19.02.2021
Heute wurde die neue Coronabetreuungsverordnung veröffentlicht, die bereits ab Montag, 22.02.2021, in Kraft tritt.
Demnach gelten ab Montag folgende Regelungen:
Auf dem gesamten Schulgelände und im Klassen- und Betreuungsraum besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Grundschulkinder können ersatzweise eine Alltagsmaske tragen, wenn die medizinische Maske nicht passt. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind Ersatzmasken mit in die Schule zu geben.
Die Maske muss nicht getragen werden:
- während der Frühstücks- und Mittagspause auf dem festen Sitzplatz und in der konstanten Bezugsgruppe
- während kurzen oder bestimmten Unterrichtseinheiten, sofern der Mindestabstand von 1,50 m gewährleistet ist.
Weiterhin gilt:
- regelmäßig, also alle 20 Minuten für 3-5 Minuten lüften
- Abstände einhalten
- Hände regelmäßig waschen
Update vom 18.02.2021
Ab dem 22.2.21 wird der Unterricht an der Stapenhorstschule in einem Wechselmodell durchgeführt.
Wir möchten mit dem gewählten Modell trotz schwieriger organisatorischer Voraussetzungen (Lehrerstunden, Raumkapazitäten) eine enge Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht und damit eine gute Lernbegleitung durch die Lehrkräfte sowie eine Entlastung für das häusliche Lernen ermöglichen. Ferner versuchen wir einen guten Infektionsschutz für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Wir werden jede Klasse in zwei Lerngruppen A und B teilen. Jede Gruppe wird tageweise zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wechseln. Dabei hat jede Gruppe pro Woche an zwei festen Wochentagen Präsenzunterricht und an drei festen Wochentagen Distanzunterricht. Ihr Kind bekommt von der Klassenlehrkraft einen Stundenplan, in dem der Präsenzunterricht und der Distanzunterricht eingetragen sind.
Eine Betreuung an den Präsenz- und Distanztagen ist für die bereits abgefragten und angemeldeten Kinder möglich. Anmeldungen zur Betreuung können leider nicht mehr berücksichtigt werden, da die Gruppeneinteilung und die damit verbundene Raum- und Personalplanungen abgeschlossen sind.
Weitere Informationen zum Wechselmodell entnehmen Sie bitte dem Elternbrief
Informationen zum Wechselmodell an der Stapenhorstschule
Update vom 16.02.2021
Der Wechselunterricht ab dem 22. Februar 20201 ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch konsequente Reduzierung von Kontakten. Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.
Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern unabhängig vom Präsenz- oder Wechselunterricht keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule möglich. Die Betreuung steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag montags – donnerstags von 7.30 – 16.30 und freitags von 7.30 – 15.00 Uhr zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag ist eine Betreuung täglich bis maximal 13.15 Uhr möglich. Für die Betreuung während des Wechselunterrichts gehen wir davon aus, dass weiterhin die aktuellen Vorgaben umzusetzen sind. Hierzu zählen u.a.:
- Einhaltung der derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregeln,
- die Betreuung wird von den Mitarbeitenden des Stapenhörstchens übernommen,
- Bildung konstanter Betreuungsgruppen.
An den Distanztagen findet während der Betreuung kein Unterricht statt. Eine Teilnahme an ggf. stattfindenden Videokonferenzen kann nicht garantiert werden, da durch den Wechselunterricht hierfür voraussichtlich keine weiteren Räume zur Verfügung stehen. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten an den Distanztagen daher unter Aufsicht selbständig die Aufgaben aus dem Wechselunterricht und auch die Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.
Eine frühzeitige Anmeldung unabhängig von den für Ihr Kind vorgesehenen Präsenz- und Distanztagen ist notwendig,
da die Vorgaben sehr hohe Anforderungen an die Organisation und den Personaleinsatz stellen. Zusätzlich steht nur eine begrenzte Anzahl an Räumen zur Verfügung. Für die weitere Planung des Wechselunterrichts benötigen wir daher Ihre verbindliche Rückmeldung zum Betreuungsbedarf, sofern die Betreuung Ihres Kindes zu Hause nicht möglich ist, spätestens bis Mittwoch, 17.02.2021, um 14.00 Uhr per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Füllen Sie für die verbindliche Anmeldung bitte untenstehendes Formular sorgfältig aus. Anmeldungen nach diesem Termin können wir ggf. nicht mehr berücksichtigen, wie auch telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen per Mail ohne Formular im Anhang.
Hinweis: Um das Formular digital auszufüllen, muss es erst heruntergeladen werden!
verbindliche Anmeldung zur Betreuung während des Wechselunterrichts
Update vom 11.02.2021
Die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird bis zum 19. Februar 2021 verlängert. Es findet weiterhin Distanzunterricht statt.
Informationen zur Organisation des ab dem 22. Februar stattfinden Wechselunterrichts erhalten sie zeitnah, sobald uns weitere Informationen des Ministeriums vorliegen.
Betreuung
Alle Schulen bieten ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Sofern die Betreuung Ihres Kindes zu Hause nicht möglich ist, melden Sie dieses bitte umgehend bei uns per Mail an. Um den Personaleinsatz planen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung mit dem untenstehenden Formular bis spätestens Freitag, 12.02.2021, um 14 Uhr per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Anmeldungen nach diesem Termin können wir ggf. nicht mehr berücksichtigen, wie auch telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen ohne Formular im Anhang.
Hinweis: Um das Formular digital auszufüllen, muss es erst heruntergeladen werden!
Anmeldung zur Betreuung während des Distanzunterrichts 16. - 18.02.2021
Update vom 09.02.2021
Die Stapenhorstschule ist ab Mittwoch, den 10.02.2021 wieder für Notbetreuung und Distanzlernen vor Ort geöffnet. Das Amt für Schule hat den für die Verkehrssicherungspflicht des Schulgrundstücks und Schulgebäudes zuständigen Immobilienservicebetrieb (ISB) um eine Prüfung und Rückmeldung gebeten. Nach aktuellem Erkenntnisstand des ISB von heute ist das an der Stapenhorstschule der Fall.
Leider sind die Bürgersteige und Straßenüberquerungen noch nicht geräumt, so dass die Erreichbarkeit der Schule ggf. schwierig sein können. Bitte entscheiden Sie also selbst, ob Sie Ihrem Kind den Weg zur Notbetreuung/StudyHall zumuten können und möchten.
Die Lernpakete können in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr an der Materialstation abgeholt werden.
Update vom 08.02.2021
❄️ |
An den Bielefelder Schulen findet aufgrund der Wetterlage am Montag, den 8.2.2021, und Dienstag, den 9.2.2021, weder Notbetreuung statt noch kann die Teilnahme am Distanzunterricht in den Schulgebäuden erfolgen. |
Update vom 27.01.2021
Wie Sie bestimmt bereits der Presse entnommen haben, wird die Aussetzung des Präsenzuntrichts bis zum 12. Februar 2021 verlängert. Es findet weiterhin Distanzunterricht statt.
Betreuung
Alle Schulen bieten ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Sofern die Betreuung Ihres Kindes zu Hause nicht möglich ist, melden Sie dieses bitte umgehend bei uns per Mail an. Um den Personaleinsatz planen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung mit dem untenstehenden Formular bis spätestens Freitag, 29.01.2021, um 14 Uhr per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Anmeldungen nach diesem Termin können wir ggf. nicht mehr berücksichtigen, wie auch telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen ohne Formular im Anhang.
Hinweis: Um das Formular digital auszufüllen, muss es erst heruntergeladen werden!
Anmeldung zur Betreuung während des Distanzunterrichts 01. - 12.02.2021
Update vom 12.01.2021
Distanzunterricht
Für den Distanzunterricht nutzen wir MS Teams. Bitte beachten Sie, dass der Stundenplan nicht 1:1 durch Videokonferenzen ersetzt werden kann und dies auch nicht sinnvoll ist.
Videokonferenzen stellen für alle Beteiligten eine größere Herausforderung dar. Sie setzen beispielsweise voraus, dass alle Beteiligten über die technischen Voraussetzungen (schnelles Internet, Webcam etc.) zu einer fest vorgegebenen Zeit verfügen und zu diesem Zeitpunkt auch organisatorisch (ruhiger Raum) eine reibungsfreie Durchführung gewährleistet ist. Sie verlangen von allen Teilnehmenden zudem eine hohe Konzentration und Disziplin ab, insbesondere bei größeren Gruppen. Damit eine sinnvolle Kommunikation möglich ist, muss besonders in der Grundschule die Klassengruppe in kleinere Untergruppen geteilt werden. Daher kann schon aus aus organisatorischen Gründen der Unterricht nicht 1:1 abgebildet werden. Der Distanzunterricht ist daher die Verknüpfung von regelmäßigen Videokonferenzen und dem selbständigen Lernen und Arbeiten der Schüler*innen, begleitet durch die Lehrkräfte. Dabei ist die Teilnahme am Distanzunterricht und das Bearbeiten der Aufgaben für alle Schüler*innen verpflichtend und Leistungen, die im Rahmen des Distanzunterrichts erbracht wurden, gehen in die Beurteilung der sonstigen Mitarbeit ein. Weitere Informationen zum Distanzunterricht an unserer Schule finden Sie in der
Elterninformationen zum Distanzunterricht
Leihgeräte
Schüler*innen, die zu Hause über kein digitales Endgerät verfügen und sich die Anschaffung aus sozialen Gründen nicht leisten können, können sich für das Distanzlernens ein iPad von der Schule ausleihen.
Bevor ein iPad ausgeliehen werden kann, ist mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Leih- und Nutzungsvereinbarung zu schließen.
Die Leih- und Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass das iPad und die Hülle nur durch den Schüler bzw. die Schülerin für das Lernen zu Hause und in der Schule genutzt werden darf. Das Gerät darf nicht für private oder persönliche Dinge benutzen und zum Beispiel eigenen Computerprogramme (z.B. Apps) auf das iPad geladen werden. Die Leih- und Nutzungsvereinbarung können Sie hier einsehen.
Sollte Ihr Kind ein Leih-iPad benötigen, melden Sie sich bitte vorab per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Essensgeld
Das bereits eingezogene Essensgeld für den aktuellen Monat wird voraussichtlich mit dem nächsten Monat verrechnet. Sollte auch im Februar kein Präsenzunterricht stattfinden können, wird das eingezogene Essensgeld mit dem ersten Monat, in dem wieder Präsenzunterricht ist, ausgeglichen.
Update vom 07.01.2021
Wie wir Ihnen bereits gestern mitgeteilt haben, wird der Präsenzunterricht ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Heute erhielten wir dazu die offizielle Schulmail und wir können Ihnen nun auch weitere Informationen zum Distanzunterricht und der Notbetreuung geben.
Notbetreuung
Mit der Aussetzung des Präsenzunterrichts sind alle Eltern aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Damit es Ihnen als Eltern möglich ist, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zusätzliche Tage gewährt (zusätzlich 10 Tage pro Arbeitnehmer*in bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden).
Das Ministerium für Schule empfiehlt, Ihr Kind zu Hause zu betreuen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihr Kind für die Betreuung während des Distanzunterrichts anmelden. Für die Notbetreuung in dieser Zeit gehen wir davon aus, dass weiterhin die Vorgaben, die auch vor den Ferien galten, umzusetzen sind. Hierzu zählen u.a.:
- Einhaltung der derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregeln,
- anstelle der üblichen Verpflegung kann ein Lunchpaket angeboten werden,
- die Betreuung wird von den Mitarbeitenden des Stapenhörstchens übernommen.
Wichtig! Es handelt sich hier um eine Notbetreuung. Das heißt, es findet KEIN PRÄSENZUNTERRICHT statt.
Sofern die Betreuung Ihres Kindes zu Hause nicht möglich ist, melden Sie dieses bitte umgehend bei uns per Mail an. Um den Personaleinsatz planen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung mit dem untenstehenden Formular bis spätestens Freitag, 08.01.2021, um 18 Uhr per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Anmeldungen nach diesem Termin können wir ggf. nicht mehr berücksichtigen, wie auch telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen ohne Formular im Anhang.
Anmeldung zur Betreuung während des Distanzunterrichts
Distanzunterricht
Für die Umstellung auf den Distanzunterricht und die Organisation der Rahmenbedingungen (wie z.B. der Notbetreuung) stehen den Schulen bis zu zwei zusätzliche Tage zur Verfügung. Wir benötigen noch den Montag für die weiter Organisation, besonders die der Notbetreuung. Daher wird es am Montag, 11.01.2021, noch keinen Distanzunterricht an unserer Schule geben. Die ersten Materialien für den Distanzunterricht stehen dann ab Dienstag, 12.01.2021, online bereit und/ oder es finden Materialübergaben statt. Die ersten Videokonferenzen über MS Teams sind für Mittwoch, 13.01.2021, geplant. Weitere Informationen, auch zur klassen- bzw. jahrgangsinternen Organisation des Distanzunterrichts für Ihr Kind, erhalten Sie bereits am Montag,11.01.2021, bis spätestens 18 Uhr per Mail durch die Klassenlehrkräfte.
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [07.01.2021] Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021
Update vom 06.01.2021
Ab Montag, 11.01.2021, findet an allen Schulen in NRW kein Präsenzunterricht statt. Der Unterricht wird vorläufig bis zum 31.01.2021 als Unterricht auf Distanz organisiert. Es wird lediglich eine Notbetreuung ohne Unterricht angeboten. Für weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, gerade auch zur Organisation der Notbetreuung, muss noch die offizielle Schulmail abgewartet werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen geben können. Sobald wir mehr dazu sagen können, was in Vereinbarkeit mit den Vorgaben und unseren Ressourcen aus pädagogischer und gesundheitlicher Sicht machbar ist, informieren wir Sie natürlich zeitnah.
Update vom 21.12.2020
Ob ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückgekehrt werden kann, muss sich Anfang Januar 2021 unter Berücksichtigung des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Landesregierung wird auf der Grundlage der Beratungsergebnisse vom 5. Januar 2021 bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird. Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht, die in der neuen Schulmail nachgelesen werden können. [21.12.2020] Informationen zum Schulbetreib ab dem 11. Januar 2021
Update vom 15.12.2020
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. An diesen Tagen findet in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen für die Notbetreuung:
- ganztägige Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregelungen für bzw. durch die Kinder,
- kein Unterrichtsangebot im Rahmen der Betreuung,
- anstelle der üblichen Verpflegung kann ein Lunchpaket angeboten werden,
- die Betreuung kann gemäß schulinternen Planungenvon Lehrkräften und den Mitarbeitenden des Stapenhörstschens gestaltet werden.
Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind am 07. und/ oder 08. Januar benötigen, melden Sie dieses bitte umgehend bei uns per Mail an. Um den Personaleinsatz für diese beiden Tage planen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung mit dem untenstehenden Formular bis spätestens Donnerstag, 17.12.2020 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anmeldung Notbetreuung 07./08. Januar 2021
Information der Musik- und Kunstschule:
Die neue Coronaschutzverordnung (gültig ab 16.12.) untersagt einen Präsenzunterricht der Musik- und Kunstschulen. Dies bedeutet, dass alle Unterrichte der Musik- und Kunstschule an der Stapenhorstschule (Jekits 1 und Jektis 2) von Mittwoch, 16.12.020 bis zum 10.1.2021 ausfallen müssen. Die Lehrerinnen der Musik- und Kunstschule melden sich direkt bei den Familien mit der Unterrichtsabsage und zur eventuellen Onlinealternative. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei der Musik- und Kunstschule.
Update vom 13.12.2020
Am heutigen Sonntag, den 13. Dezember 2020, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin einmal mehr ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Über die Auswirkungen der heutigen Beschlusslage auf den Bereich Schule informiert die heutige Schulmail, die Sie hier nachlesen können [13.12.2020] Informationen zu den heutigen Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Bundeskanzlerin. Hier: Regelungen für den Bereich Schule
Falls sich bei Ihnen durch das ab Mittwoch gültige Maßnahmenpaket andere organisatorische Rahmenbedingungen ergeben haben, können Sie Ihr Kind weiterhin vom Präsenzunterricht befreien. Bitte nutzen Sie dafür das Formular Befreiung Präsenzunterricht und schicken Sie es an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weiterhin möchten wir Sie darüber Informieren, dass ab Dienstag, 15.12.2020, der herkunftssprachliche Unterricht (HsU) als Distanzunterricht stattfindet, da im HsU jahrgangs- und schulübergreifende Gruppen gebildet sind.
Für Rückfragen stehen die HsU-Lehrkräfte und auch Frau Koch und Herr Rammert vom Schulamt zur Verfügung.
Update vom 11.12.2020
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung können ab Montag, 14.12.2020, die Kinder in den Jahrgangsstufen 1 - 7 vom Präsenzunterricht befreit werden.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machenwollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Soll Ihr Kind in das Distanzlernen wechseln, füllen Sie das Formular sorgfältig aus und senden es zeitnah, jedoch spätestens bis Sonntag, 13.12.2020 um 12 Uhr per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Eine Anleitung zum Ausfüllen finden Sie direkt auf dem Formular.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zuHause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreienTage am 21. und 22. Dezember 2020.
Zur Bedarfsabfrage für diese beiden Tage erhalten Sie Ende der nächsten Woche von uns weitere Informationen.
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [11.12.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten. Hier: Regelungen für die kommende Woche
Handlungsempfehlung - Wenn mein Kind zu Hause erkrankt
(für eine größere Darstellung bitte auf das Bild klicken)
Handlungsempfehlung in weiteren Sprachen
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Update vom 10.12.2020
Der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld hat mit Datum vom 10.12.2020 verfügt, dass die städtischen Sportstätten für Schwimm- und Sportunterricht für alle Klassen bis zum 10.01.2021 gesperrt sind. Ausgenommen von dieser Sperre ist lediglich der Sportunterricht der Abschlussklassen. Da an der Grundschule jedoch keine Abschlussklassen beschult werden, betrifft uns diese Ausnahme nicht.
Diese Verfügung ist ab Montag, den 14. Dezember 2020 umzusetzen.
Daher findet ab Montag, 14.12.2020, für alle Jahrgänge kein Sport- und Schwimmunterricht mehr statt. Auch das Schwimmen im Rahmen der OGS für den 1. Jahrgang entfällt am Montag bzw. Dienstag und die Kinder können zwischen Unterrichtsschluss und spätestens 17 Uhr auch bereits früher abgeholt werden.
Update vom 26.11.2020
Die Landesregierung hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.
An diesen Tagen findet in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie folgende Regelungen für die Notbetreuung:
- ganztägige Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregelungen für bzw. durch die Kinder,
- kein Unterrichtsangebot im Rahmen der Betreuung,
- anstelle der üblichen Verpflegung kann ein Lunchpaket angeboten werden,
- die Betreuung kann gemäß schulinternen Planungenvon Lehrkräften und den Mitarbeitenden des Stapenhörstschens gestaltet werden.
Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind am 21. und 22. Dezember benötigen, melden Sie dieses bitte umgehend bei uns per Mail an. Um den Personaleinsatz für diese beiden Tage planen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung mit dem untenstehenden Formular bis spätestens Mittwoch, 09.12.2020 per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anmeldung Notbetreuung 21./22. Dezember 2020
Update vom 23.10.2020
Die aktuelle Liste ist im Internet unter folgendem Link erreichbar: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Sollten Sie in einem Risikigebiet gewesen sein, benötigen wir von Ihnen die Eigenerklärung zum Aufenthalt in Risikogebieten und Quarantäne.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat Wichtige Informationen für Einreisende herausgegeben und auch auf der Sonderseite des Gesundheitsministeriums zum Coronavirus unter www.mags.nrw/coronavirus finden Sie weitereInformationen.
Update vom 21.10.2020
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [21.10.2020] Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien.
Update vom 08.10.2020
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [08.10.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien.
Update vom 01.10.2020
Die Herbstferien stehen vor der Tür und damit auch die Reisezeit. Aufgrund der Corona-Pandemie bedürfen Reisen aktuell einer besonderen Planung.
Für Staaten, die zu Risikogebieten erklärt wurden, gelten strenge Vorschriften für die Rück- bzw. Einreise nach Deutschland. Welche Staaten zu Risikogebieten erklärt werden, bestimmt das Robert Koch-Institut (RKI) zusammen mit verschiedenen Bundesministerien. Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über die aktuellen Entwicklungen, da es auch kurzfristig zu Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste, kommen kann. Die aktuelle Liste ist im Internet unter folgendem Link erreichbar: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Wir möchten Sie besonders darauf hinweisen, dass sich Personen, die sich in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben, sofort und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben müssen. Auch das zuständige Gesundheitsamt muss umgehend über den Aufenthalt in einem Risikogebiet informiert werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der eigenen Familie und aller Menschen aus dem direkten Umfeld. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich angesteckt hat oder nicht.
Sollten Sie in einem Risikigebiet gewesen sein, benötigen wir von Ihnen die Eigenerklärung zum Aufenthalt in Risikogebieten und Quarantäne.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat Wichtige Informationen für Einreisende herausgegeben und auch auf der Sonderseite des Gesundheitsministeriums zum Coronavirus unter www.mags.nrw/coronavirus finden Sie weitere Informationen.
Update vom 30.09.2020
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) mit Informationen zur weiteren Entwicklungen zum Schulbetrieb sowie über die ab dem 1. Oktober 2020 geltende Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), deren Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen allein die Primarstufe betreffen, können Sie hier nachlesen: [30.09.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Update vom 10.09.2020
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [10.09.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten
Update vom 31.08.2020
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [31.08.2020] Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020
Update vom 08.08.2020
Am kommenden Mittwoch, 12.08.2020 geht die Schule wieder los.
Durch die Corona-Pandemie gibt es viele Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen. Für uns ist die oberste Priorität, dass der Präsenzunterricht möglichst lange gewährleistet werden kann. Sollte ein Infektionsfall auftreten, soll nach Möglichkeit nicht die ganze Schule von einer Schließung betroffen sein. Dieser Ansatz beinhaltet aber, dass der Einsatz der Lehrkräfte genau geplant werden muss. Die bekannte Klassenlehrkraft bleibt auf jeden Fall gleich. Allerdings kann es dazu kommen, dass es für die Klassen andere Fachlehrer*innen geben wird.
Sollte es zu einer (Teil-)Schließung kommen, wird es Unterricht auf Distanz geben, der in die Leistungsbewertung einfließt. Die konzeptionelle Umsetzung wird derzeit erarbeitet. Dieses wird natürlich auch in den schulischen Mitwirkungsgremien thematisiert.
Erste Informationen zum Schulstart ab Mittwoch, 12.08.2020 finden Sie im Elternbrief zum Schulstart.
Alle weiteren Informationen zum Stundenplan und den damit verbundenen Entscheidungen erhalten Sie nächste Woche, da die Planungen hierzu nocht nicht ganz agbeschlossen sind.
Update vom 05.08.2020
Wichtiger Hinweis für Reiserückkehrer aus Risikogebieten:
Wir müssen sicherstellen, dass kein Schüler und keine Schülerin, welche/-r sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ohne zweiwöchige Quarantäne oder einem ärztlichen Nachweis über die Nichtinfektion an SARs-CoV-2 am Schulbetrieb teilnimmt. Bitte informieren Sie uns daher umgehend, wenn Sie Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben. Da die Risikogebiete einer täglichen Aktualisierung durch das Robert-Koch-Institut unterliegen, nutzen Sie bitte diesen Link:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Sollten Sie in einem Risikigebiet gewesen sein, benötigen wir von Ihnen die Eigenerklärung zum Aufenthalt in Risikogebieten und Quarantäne. Senden Sie den ausgefüllten Vordruck unbedingt bis Montag, 10.08.2020 per Mail an die Klassenlehrkräfte! Vielen Dank!
Update vom 03.08.2020
Die heutige Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) können Sie hier nachlesen: [03.08.2020] Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21. Dort finden Sie auch das Landeskonzept zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.
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Die Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) mit Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich können Sie hier nachlesen: Schulmail-Archiv 2020 |