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„Stapenhorstschule – Wir wollen's wissen!“

Handy & Co.

Liebe Eltern,..

die Schulkonferenz der Stapenhorstschule hat am 28.10.2025 eine Nutzungsregelung für digitale Geräte beschlossen. 

1. Grundsätze

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag sollte klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Sie dient dem Schutz aller an Schule beteiligten Personen.

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

2.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches sowie Tablets grundsätzlich untersagt.

Während des gesamten Schultages (Unterricht, Pausen, Mittagessen und OGS-Betreuung) müssen die digitalen Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Sie sind in der Schultasche aufzubewahren, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung zu Unterrichtszwecken.

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Schulleitung allen an Schule Beteiligten untersagt. Lehrkräfte dürfen Aufnahmen mit ihrem dienstlichen Endgerät vornehmen.

2.2. Sonderregelungen

Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler dürfen im Sekretariat oder der OGS oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.

Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion private Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.

3. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Ordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:

Verstoß

 

Maßnahme

Erstmalige Missachtung der Regeln

In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft

 

Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung

In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Geräts (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages)

 

Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)

In der Regel Elternkontakt, Einbehaltung des Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit der Abholung durch Eltern und Elterngespräch

 

Nutzung in Prüfungssituationen

Wertung als Täuschungsversuch

 

Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte)

Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen

4. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

 

Stapenhorstschule Bielefeld, Oktober 2025

Christina Wrede, Schulleitung