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Unterricht auf Distanz

Damit die Schülerinnen und Schüler auch im Falle einer Schulschließung bestmöglich lernen können, haben wir Absprachen getroffen, um den Präsenz- mit einem möglichen Unterricht auf Distanz gut zu verknüpfen.
Unsere Absprachen können Sie hier nachlesen

Absprachen zum Unterricht auf Distanz


Leihgeräte für den Distanzunterricht

Die Stadt Bielefeld als Schulträger hat nach Maßgabe der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen den Schulen iPads zur Verfügung gestellt.
Die Geräte sind laut Richtlinie in die schulische Infrastruktur einzubinden und stehen somit den Schulen für den täglichen Präsenzunterricht zur Verfügung.

Sollte Präsenzunterricht nicht möglich sein, da

  • sich einzelne Schüler*innen im Rahmen der Covid-19-Pandemie in behördlich angeordnete Quarantäne begeben müssen,
    oder
  • eine oder mehrere Klassen der Schule nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können
    oder
  • es einen Lockdown gibt

können sich Schüler*innen, die zu Hause über kein digitales Endgerät verfügen und sich die Anschaffung aus sozialen Gründen nicht leisten können, für das Distanzlernens ein iPad von der Schule ausleihen.
Es ist nicht vorgesehen, dass die Geräte dauerhafte an einzelne Schüler*innen ausgeliehen werden. Daher sind die iPads nach Beendigung der Distanzlernphase unverzüglich an die Schule zurückzugeben.

Bevor ein iPad ausgeliehen werden kann, ist mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Leih- und Nutzungsvereinbarung zu schließen.
Die Leih- und Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass das iPad und die Hülle nur durch den Schüler bzw. die Schülerin für das Lernen zu Hause und in der Schule genutzt werden darf. Das Gerät darf nicht für private oder persönliche Dinge benutzen und zum Beispiel eigenen Computerprogramme (z.B. Apps) auf das iPad geladen werden.

Leih- und Nutzungsvereinbarung

Nutzungsregelungen zum Umgang mit iPads

 

Merkblatt zum Leih- und Nutzungsvertrag in weiteren Sprachen

         
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