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Corona

  Aktuelle Informationen:

Es gibt ein überarbeitetes Handlungskonzept Corona des Schulministeriums.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Isolierung:

  • Die Isolierung endet grundsätzlich nach fünf Tagen ab dem Tag des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Coronaschnelltest).
  • Es wird nach den 5 Tagen Isolation kein negativer Testnachweis benötigt (vgl. § 8 Absatz 3 Satz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung).
  • Berechnung der Isolierungsdauer: Der Tag der Durchführung des Tests zählt als Tag null, das heißt der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet. Beispiel: Tag des Tests war der 30. November (Tag 0). Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember) zu laufen. Tag 5 ist somit der 5. Dezember und mit Ablauf dieses Tages endet die Isolie-rung automatisch.
  • Auch nach Beendigung der Isolierung wird bis zum zehnten Tag das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere im Kontakt mit vulnerablen Personen, empfohlen.
  • Es wird empfohlen, dass Kind weiterhin krank zu  melden, wenn es nach den 5 Tagen Isolation noch Symptome hat.  

Handlungskonzept Corona Schulministerium

Elternbrief der Schulministerin

Die wichtigsten Informationen in der Übersicht:

Masken tragen:

  • Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Schulgebäude, das freiwillige Tragen einer Maske wird vom Schulministerium empfohlen.
  • In Bussen und Bahnen besteht Maskenpflicht!

Testungen:

  • Es gibt aktuell keine regelmäßigen anlasslosen Selbsttests in der Schule!
  • Jedes Kind bekommt vom Land NRW monatlich fünf Selbsttests mit nach Hause.
  • Wenn bei Ihrem Kind Symptome auftreten oder Ihr Kind Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte, führen Sie bitte zu Hause einen Test durch, bevor Sie Ihr Kind zur Schule schicken:
    • Test ist negativ: Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Bescheinigung mit in die Schule, die Sie unterschreiben.
    • Test ist positiv: Ihr Kind darf nicht in die Schule kommen!
  • Eine Lehrkraft darf, wenn Ihr Kind mit Symptomen in der Klasse sitzt und keine schrifltiche Bescheinigung über einen negativen Test von Ihnen vorliegt, Ihr Kind bitten, einen Selbsttest durchzuführen. Ist dieser positiv, muss das Kind sofort abgeholt werden.
  • Wenn die Symptome im Laufe des Tages schlimmer werden, darf die Lehrkraft oder das Erziehungspersonal auch trotz schriftlicher Bestätigung von Ihnen um einen zweiten Test bitten.

Distanzunterricht:

  • Im Falle vieler erkrankter Schüler*innen oder Lehrkräfte ist Distanzunterricht weiterhin möglich. Eine neue Verordnung dazu ist beim Land NRW in Arbeit.

Sonstiges:

  • Die bekannten Hygieneregeln (Abstand halten, Händewaschen, regelmäßiges Lüften) gelten weiterhin!
  • Wenn Ihr Kind krank ist, schicken Sie es bitte nicht zur Schule, auch wenn der Corona-Test negativ sein sollte! Kranke Kinder gehören nach Hause und nicht in die Schule!

 ► Erster Schultag:

  • Das Schulministerium empfiehlt, dass sich Ihr Kind am ersten Schultag in der Schule testet. Wenn Sie wünschen, dass sich Ihr Kind in der Schule selbst testet, geben Sie bitte eine schriftliche Notiz mit in die Schule. Die Lehrkräfte werden einen Test zur Verfügung stellen.
  • Ihr Kind bekommt am ersten Schultag fünf Selbsttests für den Monat August mit nach Hause.